Wohnungsdurchsuchungen nach Pyroaktion der KSC-Ultras
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und mit Beschlüssen des Amtsgerichts Karlsruhe durchsuchte Karlsruher Polizei am heutigen Dienstagmorgen ab 06:00 Uhr mehrere Wohnungen in Karlsruhe, im Landkreis Karlsruhe, in Heidelberg, in Baden-Baden, im Landkreis Rastatt, im Ortenaukreis und im Neckar-Odenwald-Kreis.
Hintergrund der Durchsuchungen ist die Pyroshow und das Feuerwerk zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion in Karlsruhe. Die 2002 gegründete Ultragruppe Rheinfire feierte damals beim Heimspiel des Karlsruher SC gegen den FC St. Pauli den eigenen 20. Geburtstag mit einer Choreografie, Pyroshow und einem Feuerwerk. „Raufen, saufen, Händel suchen“, stand dabei neben dem Gründungsjahr vor der Kurve geschrieben. Neben einer Blockfahne mit dem Logo der Gruppe und blauen Zetteln kam bei der Aktion reichlich Pyrotechnik und Feuerwerk zum Einsatz.
Laut Angaben des KSC sollen bei der Aktion neun Personen eine Rauchgasintoxikation und eine Person Verbrennungen erlitten haben. Nach einer Aussprache mit den Ultras sprach der KSC Sanktionen gegen die eigene Fanszene aus. Demnach dürfen die im ULTRA1894-Bündnis organisierten Gruppen, also Phönix Sons, Rheinfire, Armata Fidelis und die Wild Boys, bis auf Weiteres keine großflächigen Choreografien mehr im Wildparkstadion organisieren.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe begründete die heutigen Durchsuchungen bei KSC-Fans wie folgt: „Kurz vor Spielbeginn der Zweitligabegegnung zwischen dem Karlsruher SC und dem FC St. Pauli wurden auf der Südtribüne des Fußballstadions bengalische Fackeln, Rauchtöpfe, Böller und Silvesterraketen aus selbstgebauten Abschussvorrichtungen gezündet. Infolge der damit verbundenen großflächigen Freisetzung von Rauchgasen verletzten sich mindestens elf Stadionbesucher, darunter auch ein Kind. Die geschädigten Personen erlitten unter anderem Atemprobleme, Augenbrennen, starke Hustenanfälle, Halskratzen, Kopfschmerzen und Übelkeit. Bei einer Person führte das Einatmen der Rauchgase mutmaßlich zum Verlust von sieben Prozent der Lungenkapazität. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete nach diesen Ereignissen mehrere Ermittlungsverfahren ein - unter anderem wegen des Verdachts des Verbrechens der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften, der gefährlichen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz - und beauftragte das Polizeipräsidium Karlsruhe mit den polizeilichen Ermittlungen. Dabei wurden auch Foto- und Videoaufnahmen gesichtet, die belegen, dass sich der von den pyrotechnischen Gegenständen freigesetzte Rauch in hoher Konzentration unter dem Stadiondach sammelte. Mehrere tausend Stadionbesucher waren insbesondere auf der Südtribüne den freigesetzten Rauchgasen mit den darin enthaltenen brandfördernden, ätzenden, hochentzündlichen und somit giftigen Stoffen und Stoffverbindungen ungeschützt ausgesetzt. Hierunter befanden sich auch zahlreiche Kinder und Jugendliche. Im Rahmen der Ermittlungen gerieten die Adressaten der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in den Verdacht, sich gemeinschaftlich handelnd an der unkontrollierten Freisetzung der gesundheitsschädigenden Stoffe und im Wissen um deren Eigenschaften beteiligt sowie eine konkrete Gefährdung der Stadionbesucher an Leib oder Leben zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.“ (Faszination Fankurve, 10.01.2023)
Update: Im Nachgang der Durchsuchungen teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit: „Die Einsatzmaßnahmen wurden gegen 9:30 Uhr beendet. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden diverse Beweismittel, darunter pyrotechnische Gegenstände und Vermummungsmaterialien, sichergestellt.“