Erster Verein will DFB-Strafe wegen Tennisball-Protest nicht akzeptieren

Nachdem der DFB zuletzt erklärte, wie die erfolgreichen Proteste gegen die Investoren-Pläne der DFL bestraft werden sollen, folgten nun die ersten Urteile des DFB-Sportgerichts. Der VfL Osnabrück soll 20.000 Euro zahlen. Doch der Verein will das DFB-Urteil nicht akzeptieren.

„Mit Blick auf die Hintergründe der Proteste negiert der DFB in seinem schematischen Vorgehen dabei, dass es sich hier nicht um standort-, liga- oder klubbezogene Aspekte gehandelt hat, sondern um eine Kernfrage des deutschen Fußballs selbst. Es wird nicht berücksichtigt, dass sich die Proteste in den Stadien sowohl gegen die Investorenpläne der DFL, dabei aber auch gegen die in diesem Kontext sich offenbarende problematische Auslegung bzw. Anwendung der 50+1-Regel gerichtet haben – eine vielbeachtete Regel des DFB selbst, die im Kontext der Proteste auch nochmals durch den DFB in ihrer Bedeutung hervorgehoben wurde. Wenn sich klubunabhängig Fans mit den friedlichen Protesten für die Wahrung der 50+1-Regel und damit den deutschen Fußball einsetzen, stellt sich einmal mehr die Frage der Zuordnungsbarkeit, die der VfL in seiner Stellungnahme bereits aufgeworfen hat und auf die in der Urteilsbegründung nicht eingegangen wurde“, nahm der VfL Osnabrück Stellung zur DFB-Strafe.

Ordner mit einem Sack voll Tennisbällen beim VfL Osnabrück-Heimspiel gegen Hansa Rostock.
Ordner mit einem Sack voll Tennisbällen beim VfL Osnabrück-Heimspiel gegen Hansa Rostock. Bild: violetcrew.de

Wegen Protestaktionen der eigenen Fans bei den Spielen gegen Nürnberg, Rostock und Elversberg wurde der VfL Osnabrück für „unsportliches Verhalten“ sanktioniert. Bereits in der ersten Instanz stimmt der Zweitligist den Anträgen des DFB-Kontrollausschusses nicht zu. Mittlerweile legte der VfL Einspruch gegen die Urteile ein.

„Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt. Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen. Dieser Fall zeigt zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört. Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang“, erklärte der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück, Dr. Michael Welling zum weiteren Vorgehen des Vereins. Demnach befindet sich der VfL in Gesprächen mit weiteren Vereinen, die die Sanktionen des DFB-Sportgerichts ebenfalls nicht akzeptieren wollen.

Von VfL Osnabrück-Fans in Elversberg auf den Rasen geworfene Tennisbälle.
Von VfL Osnabrück-Fans in Elversberg auf den Rasen geworfene Tennisbälle. Bild: violetcrew.de

Bundesweit waren die Fanproteste geprägt von Flummis, Tennisbällen und Schokotalern, die auf den Rasen geworfen wurden, was zu wiederholten Unterbrechungen führte. Für die Bundesliga sollen die Verbandsstrafen je nach Länge der Unterbrechung abgestuft zwischen 10.000 und maximal 50.000 Euro bei Extremfällen liegen, für den Bereich der 2. Bundesliga zwischen 5000 und 30.000 Euro und für die 3. Liga zwischen 2500 und 15.000 Euro. Gab es keine Spielunterbrechung durch das Werfen der Gegenstände, so werden pauschal lediglich 5.000 Euro im Bundesliga-Bereich, 2.500 Euro im Zweitliga-Bereich und 1.250 Euro in der 3. Liga beantragt. (Faszination Fankurve, 26.03.2024)

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