Wie der DFB Tennisbälle, Flummis, Schokotaler & Co. bestrafen will

Die erfolgreichen Proteste gegen die Investoren-Pläne der DFL waren bundesweit geprägt von Flummis, Tennisbällen und Schokotalern, die auf den Rasen geworfen wurden, was zu wiederholten Unterbrechungen führte.

Als Reaktion darauf hat sich der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit dem DFB-Präsidium abgestimmt, um einheitliche Maßnahmen zur Behandlung dieser Spielverzögerungen zu beschließen.

Vermummte VfB-Ultras werfen Tennisbälle auf das Spielfeld.
Vermummte VfB-Ultras werfen Tennisbälle auf das Spielfeld. Bild: timo0711.blogspot.com

Der Kontrollausschuss wird nun Geldstrafen beim DFB-Sportgericht beantragen, die je nach Liga und Dauer der Spielunterbrechungen gestaffelt sein werden. Zusätzlich wird ein Teil der Geldstrafen als sogenannter Strafnachlass vorgesehen, der etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme entspricht. Dieser Strafnachlass könnte auf Anregung des Kontrollausschusses von den betroffenen Vereinen genutzt werden, um den Dialog mit den Fans zu fördern.

Der DFB hat damit festgelegt, dass nicht jeder einzelne Gegenstand sanktioniert wird.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, erklärte dazu: „Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden, so wie wir es bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch getan haben. An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt.“

Für den Bereich der Bundesliga sollen diese je nach Länge der Unterbrechung abgestuft zwischen 10.000 und maximal 50.000 Euro bei Extremfällen liegen, für den Bereich der 2. Bundesliga zwischen 5000 und 30.000 Euro und für die 3. Liga zwischen 2500 und 15.000 Euro. Gab es keine Spielunterbrechung durch das Werfen der Gegenstände, so werden pauschal lediglich 5000 Euro im Bundesliga-Bereich, 2500 Euro im Zweitliga-Bereich und 1250 Euro in der 3. Liga beantragt.

Auch Thomas Bergmann, der für Rechtsangelegenheiten zuständige DFB-Vizepräsident, betonte, dass nicht der Protest an sich sanktioniert werden soll: „Aber wenn Spiele unterbrochen werden müssen, dann sind natürlich Grenzen überschritten. Das Vorgehen des Kontrollausschusses ist bewusst ausgesprochen moderat und mit dem Präsidium abgestimmt. Hier herrscht Konsens.“

Gleichsam ergänzte Kontrollausschuss-Vorsitzender Nachreiner, dass zukünftige Unterbrechungen wegen geworfener Gegenstände beziehungsweise daraus resultierende Spielunterbrechungen wieder härter bestraft würden. „Die jetzt abgestimmte Linie betrifft ausschließlich die Würfe der letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Investoren-Thema.“ (Faszination Fankurve, 20.03.2024)

 

 

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