Aufenthaltsverbote für Eintracht-Fans waren rechtswidrig

Am 20. September 2018 wurde Fans von Eintracht Frankfurt die Reise zum Europa League-Auswärtsspiel bei Olympique Marseille verboten. Der Verein hat diese Anordnung angefochten und nun Recht bekommen. Die Aufenthaltsverbote für Eintracht Frankfurt-Fans in Marseille waren rechtswidrig. (Faszination Fankurve, 21.12.2021)

Luftbild des Stade Velodrome mit Teilen der Stadt Marseille.
Luftbild des Stade Velodrome mit Teilen der Stadt Marseille. Bild: euroluftbild.de


Faszination Fankurve dokumentiert die gemeinsame Stellungnahme von Football Supporters Europe, Eintracht Frankfurt und der Association Nationale des Supporters:

Frankreich: Bahnbrechender Erfolg im Kampf gegen rechtswidrige Aufenthaltsverbote

2018 reichten Football Supporters Europe (FSE), die Association Nationale des Supporters (ANS) und Eintracht Frankfurt einen gemeinsamen Antrag beim Verwaltungsgericht in Marseille ein, um die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsanordnung anzufechten, mit der Eintracht-Fans die Reise nach Marseille verboten wurde.

Heute dürfen wir verkünden, dass das Berufungsgericht die Anordnung für nichtig erklärt hat.

Der 20. September 2018 sollte ein freudiger Tag für alle Eintracht-Fans sein. Nach fünf Jahren Abwesenheit von europäischen Wettbewerben sollte der Verein in der UEFA Europa League bei Olympique de Marseille spielen. Leider hatte die UEFA aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens beschlossen, dass Marseille das Spiel hinter verschlossenen Türen austragen müsse. Eine ungerechte Entscheidung, die Zehntausende für das Verhalten einiger weniger bestrafte. Dennoch hatten sich viele Eintracht-Fans vorgenommen, ihrer Mannschaft nach Südfrankreich zu folgen. Doch am 14. September, nur sechs Tage vor dem Spiel, erließ die Préfecture de Police des Bouches-du-Rhône eine behördliche Verfügung, die ihnen das Betreten des Stadtgebiets untersagte.

Für diese Anordnung, die eine offensichtliche Verletzung der grundlegenden Menschenrechte jedes EU-Bürgers, einschließlich der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit, darstellt, gab es keinerlei Grundlage. In seiner Beurteilung unserer Beschwerde stimmte das Gericht unseren Argumenten nun zu: „Die vom Polizeipräfekten und vom Innenminister vorgelegten Beweise reichen nicht aus, um nachzuweisen, dass die Anwesenheit von Anhängern von Eintracht Frankfurt zu einer ernsthaften Störung der öffentlichen Ordnung führen könnte.

Der angefochtene Beschluss datiert vom 14. September 2018, während die Sportveranstaltung am 20. September 2018 lange im Voraus geplant worden war. Entgegen der Auffassung des Innenministers ist dieser Umstand bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahme zu berücksichtigen, da sie aufgrund ihrer zeitlichen Nähe zum Spieltermin geeignet ist, Personen zu treffen, die ihre Reise ins Ausland geplant haben. Sie stellt somit einen schwerwiegenderen Verstoß gegen die geschützten Freiheiten sowie gegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Einspruch dar.

Die vom Polizeipräfekten des Departements Bouches-du-Rhône am 14. September 2018 erlassene Verwaltungsanordnung ist weder erforderlich noch verhältnismäßig. Sie ist daher rechtswidrig und muss für nichtig erklärt werden.“

Dieser bahnbrechende Erfolg vor Gericht schafft einen klaren Präzedenzfall in Bezug auf die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit ähnlicher Verwaltungsanordnungen. Darüber hinaus zeigt er, wie wichtig und wirksam ein gemeinsames Ziel und kollektives Handeln von Fußballvereinen und Fanorganisationen ist.

Football Supporters Europe
Eintracht Frankfurt
Association Nationale des Supporters

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