Einkesselung von St. Pauli-Fans in Bielefeld rechtswidrig
Anlässlich des Auswärtsspiels des FC St. Pauli beim DSC Arminia Bielefeld kesselte die Polizei am 04. November 2018 etwa 300 Gästefans am Bielefelder Hauptbahnhof ein. Die FC St. Pauli-Fans verpassten deshalb die Partie auf der Bielefelder Alm (Faszination Fankurve berichtete).
Nun wurde festgestellt, dass dieser Polizeikessel rechtswidrig war: „Im Jahr 2020 hatten wir als Braun-Weisse Hilfe angekündigt, die Betroffenen weiter zu unterstützen und der Einsatzleitung aus Bielefeld keine Ruhe zu lassen.Wir unterstützten zwei Kläger:Innen aus der Fanszene, bei ihrer Klage gegen die Einkesselung. Nun ist auch dieses Verfahren endlich abgeschlossen worden – zu unserem vollen Erfolg! Schlussendlich räumte die Polizeidirektion Bielefeld ein, dass die Ingewahrsamnahme der beiden Kläger:innen im Anschluss an die Identitätsfeststellung, rechtswidrig war! Die Bewertung des Ausgangs möchten wir gerne teilen: Die beiden Verfahren dokumentieren einmal mehr rechtswidrige Polizeimaßnahmen gegen Fußballfans in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde jetzt deutlich, dass sich Bundespolizei und Landespolizei von Anfang an in ihrem repressiven Vorgehen gegen die Fanszene abgestimmt hatten. Die Maßnahmen liefen erkennbar von Beginn an auf eine faktische Ingewahrsamnahme heraus. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür lagen dabei zu keiner Zeit vor! Letztverantwortlich für den Kessel war das Land NRW. Der Versuch der Bielefelder Polizei, zu leugnen, dass es überhaupt einen Kessel gab, und sie rechtlich verantwortlich ist, ist somit gescheitert. Dies musste die Polizei nun auch offiziell einräumen. Die beiden konkreten Klagen und die Stellungnahmen während des Prozesses der Bielefelder Polizei, betreffen hier zwar lediglich zwei Personen, die Verfahren wurden jedoch exemplarisch geführt. Aufgrund des einheitlichen Vorgehens (Maßnahmen ab 14 Uhr unterschiedslos gegen Alle) dürften letztlich alle 300 Ingewahrsamnahmen rechtswidrig gewesen sein!“, teilten Braun-Weisse Hilfe und Fanladen St. Pauli dazu am heutigen Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme mit.
Rechtliche Konsequenzen hat die Polizei trotzdem nicht zu befürchten: „Gleichwohl ist es in erster Linie ein symbolischer Sieg, denn Regressansprüche für die Betroffenen ergeben sich derzeit noch nicht. Auch bei der Polizei sind keine Konsequenzen zu erwarten, was annehmen lässt, dass sich ein solches rechtswidriges Verhalten wiederholen wird. Hier zeigt sich wieder einmal, wie wichtig ein solidarisches Miteinander ist – das gilt konkret vor Ort, aber auch im Nachgang. Auch sieht man hier die Notwendigkeit unabhängiger Ermittlungsbehörden zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens“, so die Stellungnahme von Fanhilfe und sozialpädagogischem Fanprojekt weiter. (Faszination Fankurve, 19.01.2022)