Für das Revierderby am 27. April 2019 erhielt einer der damaligen Vorsänger der Ultras von Borussia Dortmund ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Zeitraum von 10:00 Uhr bis 20:.00 Uhr für Teile der Stadt Dortmund. Dem BVB-Fan war es somit nicht gestattet, das Derby im Westfalenstadion zu besuchen. Der Betroffene wollte im Nachhinein gerichtlich feststellen lassen, dass das Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. mehr