Eintracht Braunschweig kritisiert „ACAB“-Botschaft, Fanhilfe erinnert an Meinungsfreiheit

In der zweiten Halbzeit des heutigen Heimspiels von Eintracht Braunschweig gegen die Spielvereinigung Fürth präsentierten Braunschweiger Ultras in der Südkurve des Eintracht-Stadions für etwa 20 Minuten eine „ACAB“-Botschaft. Die Abkürzung steht für „All Cops Are Bastards“.

"ACAB"-Botschaft in der Südkurve des Eintracht-Stadions.
"ACAB"-Botschaft in der Südkurve des Eintracht-Stadions. Bild: faultier381

Eintracht Braunschweig kritisierte die Präsentation der „ACAB“-Botschaft: „Eintracht Braunschweig ist durchaus bewusst, dass das Verhältnis zwischen aktiven Fanszenen und der Polizei bundesweit oftmals schwierig ist, das rechtfertigt aber diese Aussagen in keinster Weise. Kritische Äußerungen sind im EINTRACHT-STADION zugelassen, Beleidigungen und Diffamierungen nicht. Dies gilt auch gegenüber der Polizei. Daher distanziert sich Eintracht Braunschweig entschieden von den Aussagen dieser Banner. Gemeinsam mit Polizei und Ordnungsdienst wurde die Entscheidung getroffen, die Banner nicht aus dem Block zu entfernen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Eintracht Braunschweig wird den Vorfall gemeinsam mit den entsprechenden Netzwerkpartnern aufarbeiten. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen werden durch die Polizei geprüft.

Die Blau-Gelbe Hilfe reagierte kritisch auf das Statement von Eintracht Braunschweig und erinnerte an einen Rechtsstreit wegen einer anderen „ACAB“-Botschaft von Eintracht Braunschweig-Fans: „Wir möchten Eintracht Braunschweig und auch die Polizei Braunschweig gerne an ein ACAB-Banner aus der Vergangenheit erinnern. Wie von uns berichtet, gewann der Eintracht-Fan mit Unterstützung der BGH die entsprechenden Rechtsstreitigkeiten. Wir würden uns wünschen, dass Eintracht Braunschweig die Meinungsfreiheit respektiert und beim nächsten nicht gerechtfertigten Polizeieinsatz eine ähnlich schnelle Reaktion zeigt.“

Nachdem es in den vergangenen Wochen in Deutschland zu mehreren umstrittenen Polizei-Einsätzen kam, häuften sich bundesweit zuletzt kritische Plakate, die sich gegen die Polizei richteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni 2016 entschieden, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) nicht ohne Weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt sei, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe beziehe. (Faszination Fankurve, 02.12.2023)

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