DFB dementiert Bericht über Geheimplan zur Wiedereinführung von Fanausschlüssen

In einem Artikel der SPORT BILD wurde von einem Geheimplan des DFB zur Wiedereinführung von Kollektivstrafen wie Teilausschlüssen oder gar Geisterspielen berichtet. Wenige Stunden später dementierte der DFB jetzt diese Behauptungen und bezeichnete sie als „unwahr“.

In dem Bericht der SPORT BILD heißt es, dass die drei DFB-Funktionäre Thomas Bergmann, Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses und Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts die bisherigen Geldstrafen gegen die Vereine als unwirksam ansehen würden. Das Trio würde sich eigentlich ein härteres Vorgehen der Vereine gegen Pyrozünder in Form von Stadionverboten oder strengeren Einlasskontrollen wünschen. Da dies aber nicht passiere, wolle man nun selbst das Heft in die Hand nehmen und dafür auf die Wiedereinführung von Kollektivstrafen zurückgreifen, schreibt die SPORT BILD weiter.

Protest von Borussia Mönchengladbach-Fans gegen Kollektivbestrafungen.
Protest von Borussia Mönchengladbach-Fans gegen Kollektivbestrafungen. Bild: Faszination Fankurve

Der DFB weist die Geheimplanvorwürfe in einer Stellungnahme von sich: „Die im Bericht der SportBild vom 21.11.2023 getätigte Behauptung, der DFB und seine Rechtsorgane würden die ´Wiedereinführung von Geisterspielen und Zuschauer-Teilausschlüssen´ vorbereiten, ist unwahr.
Richtig ist, dass nach dem Wegfall der pandemiebedingten Zuschauerbeschränkungen die pyrotechnischen Vorfälle in den Stadien der ersten drei Spielklassen der Männer zum Teil signifikant zugenommen haben. Daher sucht der DFB gemeinsam mit der DFL Deutsche Fußball Liga und den Vereinen nach Lösungen, um die mit dem unkontrollierten Gebrauch von Pyrotechnik einhergehenden Gefahren zu vermeiden. Dies geschieht unter anderem in einem kontinuierlichen Austausch mit den Expert*innen der Kommission Fans und Fankulturen, der Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkulturen, der DFB-Sportgerichtsbarkeit sowie mit der professionellen Fanarbeit der Vereine und der sozialpädagogischen Fanprojekte. Diesen Dialog wird der DFB in den kommenden Wochen und Monaten fortsetzen und intensivieren.“

Thomas Bergmann sagt im DFB-Statement: "Natürlich ist es oberstes Ziel des DFB, dass in den Fußballstadien keine Menschen zu Schaden kommen. Die Problematik rund um die Gefahren, die von eingesetzter Pyrotechnik ausgehen, könnte aber die DFB-Sportgerichtsbarkeit alleine gar nicht lösen. Vielmehr muss hier wieder ein Dialog mit allen Beteiligten wie beispielsweise Fanvertretern, Vertretern der DFL und der Vereine sowie der Polizei in Gang gesetzt werden, um eine weitere Eskalation in den Stadien zu verhindern."

Zuletzt wurde eine Kollektivstrafe im Februar 2020 gegen BVB-Fans ausgesprochen, die Dietmar Hopp mehrfach auf Spruchbändern und T-Shirts beleidigt hatten. Der Teilausschluss der BVB-Fans über zwei Auswärtsspiele bei der TSG Hoffenheim kam durch die coronabedingten Geisterspiele danach jedoch nicht zum Tragen. Zwar sind Geisterspiele und Teilausschlüsse nie abgeschafft worden, seit einer Verordnung von Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel im Jahr 2018 jedoch zur absoluten Ausnahme geworden. 

Die Fanszenen Deutschlands kündigten damals Proteste und forderten die komplette Abschaffung von Kollektivstrafen: „Kollektivstrafen abschaffen! Es wird Zeit, dass der DFB sein mittelalterliches Rechtsverständnis für alle Zeit hinter sich lässt und Kollektivstrafen nicht nur aussetzt, sondern seine Rechts- und Verfahrensordnung diesbezüglich ändert und damit das Instrument der kollektiven Bestrafung abschafft. Im gleichen Zuge erwarten wir die sofortige Aufhebung der gegen Borussia Dortmund ausgesprochenen Zuschauerausschlüsse. […] Wir Fans werden die Praxis vom letzten Spieltag nicht einfach so hinnehmen und im Zweifel weiter Unterbrechungen und auch Abbrüche in Kauf nehmen.“

Der DFB teilte dazu heute mit: „Zuschauer*innenausschlüsse waren, sind und werden auch in Zukunft immer nur das letzte Mittel für den Kontrollausschuss und die DFB-Sportgerichtsbarkeit sein.“ (Faszination Fankurve, 21.11.2023)

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