Keine Beugehaft für Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Verfahren wegen der Pyrotechnik-Vorfälle beim Karlsruher SC-Heimspiel gegen den FC St. Pauli am vergangenen Montag keine Beugehaft für die drei Mitarbeitenden des Fanprojektes aus Karlsruhe beantragt.

Spruchband der 1. FC Magdeburg-Fans zur Thematik. Bild: matze_1504

Stattdessen könnte nun jedoch ein Verfahren wegen des Verdachts auf Strafvereitelung drohen. In Karlsruhe wird aktuell versucht, den Kernbereich der Sozialen Arbeit von Fanprojekten zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht verstärkte deshalb nochmal die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Personen, die in der sozialen Arbeit tätig sind. Ein solches Verweigerungsrecht steht aktuell lediglich Geistlichen, Journalisten und Journalistinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu.

Hintergrund der Ermittlungen ist die Pyroshow und das Feuerwerk zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion in Karlsruhe. Die 2002 gegründete Ultragruppe Rheinfire feierte damals beim Heimspiel des Karlsruher SC gegen den FC St. Pauli den eigenen 20. Geburtstag mit einer Choreografie, Pyroshow und einem Feuerwerk. „Raufen, saufen, Händel suchen“, stand dabei neben dem Gründungsjahr vor der Kurve geschrieben. Neben einer Blockfahne mit dem Logo der Gruppe und blauen Zetteln kam bei der Aktion reichlich Pyrotechnik und Feuerwerk zum Einsatz.

Spruchband der Ultras des 1. FSV Mainz 05 zur Thematik. Bild: bastivfl93

Das Fanprojekt Karlsruhe bot im Nachgang der Vorfälle einen geschützten Raum zur Aufarbeitung an, war also im Sinne des eigenen Auftrags aktiv. Durch Wohnungsdurchsuchungen erfuhr die Staatsanwaltschaft Karlsruhe von dieser Aufarbeitung und lud die drei Fanprojekt-Mitarbeitende zu Zeugenaussagen vor. Doch die drei Vorgeladenen schwiegen, auch um die bundesweite zukünftige Arbeit von Fanprojekten sowie das Vertrauensverhältnis in der KSC-Fanszene nicht zu gefährden. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sorgt bundesweit für Aufregung. (Faszination Fankurve, 08.10.2023)

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