„Ende der Verfolgung eines Unschuldigen“
Wie die Grün-Weiße Hilfe mitteilt, hat die „absurde“ Strafverfolgung gegen einen Werder-Fan nach fast sechs Jahren ein Ende gefunden. Der Betroffene war mit drei anderen Werder-Fans wegen des Vorwurfs eines „besonders schweren Landfriedensbruchs“ angeklagt worden.
Aus einer Pressemitteilung seines Anwalts geht hervor, dass der Bremer Ultra im Dezember 2017 nach einem Heimspiel an einer Auseinandersetzung zwischen Bremer Ultras und rechten Hooligans im Bereich der Kneipe „Die Schänke“ beteiligt gewesen sein soll. Dabei sei der damals 24-Jährige jedoch selbst von einem rechten Hooligan angegriffen und verletzt worden. Trotzdem habe er auf Betreiben der Bremer Polizei im Jahr 2018 ein Aufenthalts- und Betretungsverbot während der Heimspiele der ersten und zweiten Mannschaft für das gesamte Bremer Stadtgebiet erhalten. Außerdem sei die Abgabe von Lichtbildern und Finger- und Handflächenabdrücken angeordnet und sein Name in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen worden.
Mit Beschluss vom 13. September 2023 hat das Landgericht Bremen nun aber die Zulassung der Anklage gegen den Bremer Ultra abgelehnt. Gegen das Aufenthaltsverbot und die Eintragung in die Datei „Gewalttäter Sport“ konnte in den Jahren 2018 und 2021 schon gerichtlich erfolgreich vorgegangen werden.
„Eine objektive Strafverfolgungsbehörde hätte bereits im Januar 2018 das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten eingestellt und keine Maßnahmen mehr getroffen“, ärgert sich der Anwalt des Werder-Fans, Sven Adam. Er könne sich das nur mit einem „politischen Verfolgungsinteresse“ gegen die antifaschistische Ultraszene erklären. Die Grün-Weiße Hilfe stellt unter der Überschrift „Ende der Verfolgung eines Unschuldigen“ ebenfalls dar, dass ihren Prozessbeobachtenden ein deutlich ungleiches Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft aufgefallen sei: „Im ersten Prozess gegen vier Ultras zeigte sich die zuständige Staatsanwältin verbissen und wenig verhandlungsbereit gegenüber sämtlichen Verständigungsversuchen von Gericht und Verteidigung. Im derzeit laufenden Prozess gegen drei Personen der 'Gegenseite' – darunter der langjährige extrem rechte Anführer der Hooligan-Gruppe 'Standarte', Andree S******* – wirkt die gleiche Staatsanwältin dagegen wie ausgewechselt: Gut gelaunt im Umgang mit den Angeklagten, spaßt sie mit der Verteidigung, bringt nur eine kurze und inhaltsleere Anklageschrift hervor und lässt sich extrem schnell auf die Aussagen der Verteidigung ein, ohne ihnen auch nur im Ansatz zu widersprechen. Auf das Angebot des Rechtsgesprächs reagiert sie mit einem 'Ich kann mir alles vorstellen', während sie im ersten Prozess noch jede Verständigung unterbunden hatte.“ (Faszination Fankurve, 28.09.2023)