„Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat“

Ein Jahr nach dem umstrittenen Einsatz der Polizei in Wolfsburg, bei dem Ultras von Werder Bremen auf dem Weg zum Stadion aufgehalten wurden, hat sich die Grün-Weiße Hilfe nochmal ausführlich der Aufarbeitung gewidmet. (Faszination Fankurve, 01.09.2023)

Werder-Fans im Polizeikessel in Wolfsburg. Bild: wanderers-bremen.de

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Grün-Weiße Hilfe:

Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat

Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichte Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.

Konkrete Erkenntnisse gab es in Wahrheit nie

Zur Erinnerung: Am Tag nach dem Spiel konterte die Polizei Wolfsburg die breite Kritik an ihrem Einsatz und wollte der Öffentlichkeit weismachen, wieder einmal alles richtig gemacht zu haben. Dabei verstieg sie sich insbesondere zu der folgenden Behauptung:

„Die Anordnung der Kontrollstelle fußte darüber hinaus auf konkreten polizeilichen Erkenntnissen, dass eine Vielzahl an Personen sog. Risikogruppen solche pyrotechnischen Gegenstände mit sich führen und deren Abbrand insbesondere auch in den Zuschauerblöcken der Volkswagen-Arena anstreben würden.“

Pressemitteilung der Polizei Wolfsburg vom 7. August 2022


Es kam uns schon damals sehr verdächtig vor, dass die Polizei in dieser Pressemitteilung überhaupt nicht erklärte, worin diese konkreten Erkenntnisse auf Pyrotechnik denn bestanden haben sollen. Die Behauptung, dass es sie gegeben habe, hat die Polizei aber nie zurückgenommen. Im Gegenteil: Die Pressemitteilung findet sich bis zum heutigen Tage unverändert im Presseportal-Account der Polizei Wolfsburg, obwohl es ein Leichtes wäre, sie dort zu korrigieren oder aus dem Netz zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund waren wir sehr gespannt darauf, welche „konkreten Erkenntnisse“ die Polizei im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht präsentieren würde. Hatte etwa ein (vermeintlicher) Insider der Polizei einen (falschen) Hinweis gegeben? Hatte eine Polizistin in der Straßenbahn zufällig ein Gespräch zwischen Fans aufgeschnappt (aber missverstanden)? War jemand aus der Fanszene mit einem Kofferraum voller Seenotfackeln (für einen anderen Anlass) in eine Verkehrskontrolle geraten? Oder waren auf einem beschlagnahmten Handy scheinbar verräterische (tatsächlich aber nur prahlerische) Ankündigungen in Chats gefunden worden?

Diese zugegebenermaßen unrealistischen Szenarien wären immerhin halbwegs „konkrete polizeiliche Erkenntnisse“ gewesen, die es der Polizei möglicherweise erlaubt hätten, bei der Anreise zum Spiel etwas genauer „hinzuschauen“ als sonst. Doch nichts dergleichen hat es gegeben.

Versuch einer Rekonstruktion

Der erste dokumentierte Hinweis darauf, dass die Polizei einen Einsatz von Pyrotechnik erwartet, findet sich in einem Eintrag der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt vom 26. Juli 2022 in der Webanwendung Polizeilicher Informationsaustausch Sporteinsätze (PIAS). Das ist eine bundesweit von allen Polizeien genutzte Plattform, über die sie in standardisierter Form polizeilich relevante Informationen über bevorstehende und vergangene Sportereignisse austauschen. In dem Eintrag heißt es:

„Nach ersten Einschätzungen der SKB Bremen ist mit der Anreise von 240 Personen der Kategorie B und 30 Personen der Kategorie C zu rechnen. Diese werden sich im Umfeld der Ultras des SV Werder Bremen aufhalten. Von einer Anreise von Personen mit Stadionverbot ist nicht auszugehen.

Das Abbrennen von Pyrotechnik wird als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft.

PIAS-Eintrag der PI Wolfsburg/Helmstedt vom 26. Juli 2022


Aus dem Kontext ergibt sich also, dass die Einschätzung, ein Pyroeinsatz sei „sehr wahrscheinlich“, offenbar von den sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB) der Polizei Bremen stammen soll. Auf welchen vermeintlichen Erkenntnissen diese angebliche Einschätzung beruht, steht aber nirgends. Das ist einigermaßen seltsam, weil bekanntlich bei den meisten Spielen des SV Werder keine Pyrotechnik abgebrannt wird, eine hiervon abweichende Wahrscheinlichkeitsprognose also begründungsbedürftig wäre.

Noch seltsamer ist, dass sich diese Prognose, die doch angeblich von den Bremer SKBs stammen soll, in deren PIAS-Eintrag überhaupt nicht wiederfindet. Die Polizei Wolfsburg hält derweil auch einen Tag später an der Prognose „sehr wahrscheinlich“ fest:

„Das Abbrennen von Pyrotechnik wird als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft. Auch beim jüngst zurückliegenden DFB-Pokalspiel gegen Energie Cottbus kam es am 01.08.2022 seitens der Risiko- und Gewaltszene des SV Werder Bremen sowohl in der Anmarschphase, während des Spiels als auch in der Abmarschphase zum massiven Abbrand von Pyrotechnik.“

PI Wolfsburg/Helmstedt, „Anlage zum Grafischen Befehl“ vom 4. August 2022


Aus dieser Formulierung wird nicht deutlich, ob der Pyroeinsatz in Cottbus nur informatorisch erwähnt wird oder ob er die Wahrscheinlichkeitsprognose stützen soll. Letzteres wäre jedenfalls unlogisch: Zum Abbrennen kommt es im Werder-Fanblock immer mal wieder, aber kaum jemals bei zwei Spielen direkt hintereinander. Insofern macht der Umstand, dass in Cottbus Pyrotechnik gezündet wurde, das Gleiche eine Woche später in Wolfsburg eher unwahrscheinlicher als wahrscheinlicher.

Dessen ungeachtet erlässt die Polizei Wolfsburg am selben Tag die Kontrollstellenanordnung, die zwei Tage später zu dem Polizeieinsatz gegen die Werder-Fans am Hauptbahnhof führen wird. Laut dieser Anordnung ist der Pyroeinsatz aber plötzlich nicht mehr nur „sehr wahrscheinlich“, sondern so gut wie sicher:

„Beim DFB-Pokalspiel in Cottbus am 01.08.2022 war seitens der sog. Ultra-Szene des SV Werder Bremen sowohl in der Vorspielphase, als auch während des Spiels und in der Abmarschphase ein starker Abbrand von Pyrotechnik zu verzeichnen.

Nach Bewertung der SKB aus Bremen ist von einem Mitführen und dem Abbrand von Pyrotechnik in erheblichem Umfang seitens dieser Szene auch am 06.08.2022 in Wolfsburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen.“

PI Wolfsburg/Helmstedt, Fachbereich Einsatz, Kontrollstellenanordnung vom 4. August 2022, Unterstreichung wie im Original


Schon nach gesundem Menschenverstand ist das eine äußerst gewagte – um nicht zu sagen: groteske – Formulierung. Speziell in der Polizeiarbeit gehört es aber zum täglich Brot, fein säuberlich zwischen unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsgraden zu differenzen. Es macht für die Polizei einen großen Unterschied, ob ein Schaden „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ oder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eintreten wird (siehe § 2 NPOG). Nur im letzteren Fall liegt eine sogenannte „gegenwärtige Gefahr“ vor, bei der die Polizei sehr viel weitgehendere Befugnisse hat. Dementsprechend gewissenhaft muss die Polizei das Vorliegen einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ begründen können. Dass die Polizei Wolfsburg in der Kontrollstellenanordnung einen solch hohen Wahrscheinlichkeitsgrad stattdessen einfach mal eben so behauptet, ist irritierend und stellt mindestens eine grobe Schlampigkeit dar.

SKB Bremen widerspricht SKB Wolfsburg

Wie kam es nun aber überhaupt zu der Einschätzung, ein Pyroeinsatz sei wahrscheinlich beziehungsweise so gut wie sicher, und wieso erwähnt die Polizei Bremen diese Einschätzung selbst mit keinem Sterbenswörtchen? Etwas Licht ins Dunkel bringt ein bisher unveröffentlichter Bericht, den das niedersächsische Innenministerium auf Veranlassung der grünen Landtagsfraktion im Innenausschuss hatte erstatten müssen:

„Vor jedem Heimspiel wird bei den SKB der Gastmannschaft eine aktuelle Informationsabfrage durchgeführt, um eine zeitgerechte Lageeinschätzung u. a. für die Kräftedisposition und das zu treffende Maßnahmenkonzept zu erhalten. Für die in Rede stehende Begegnung erfolgte diese erste fernmündliche Abfrage bei den SKB Bremen durch einen SKB der PI Wolfsburg-Helmstedt am 25. Juli 2022.

Seiten des SKB Bremen wurde zunächst mitgeteilt, dass eine Busanreise der Risikoszene Bremen wahrscheinlich ist und auf Nachfrage, dass man vom Abbrennen von Pyrotechnik durch die anreisenden Ultragruppierungen Bremen ausgehen müsse. In einer weiteren Kontaktaufnahme wurde mitgeteilt, dass aufgrund des bestehenden 9-Euro-Tickets auch eine Bahnanreise der Risikoszene Bremen möglich sei. Dabei wurde auch nochmals auf eine hohe Wahrscheinlichkeit des Mitführens und des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen durch Angehörige der Bremer Ultra-Gruppierungen hingewiesen.

Schriftliche Unterrichtung des Innenausschusses im Niedersächsischen Landtag durch die Landesregierung vom 19. August 2022


Ein Telefonat also! Das erklärt wohl, warum so wenig hierüber in den Akten der Polizei zu finden ist. Wobei es natürlich zu ordentlicher Polizeiarbeit gehört hätte, eine derart wichtige Information, die zu einem Einsatz mit erheblichen Grundrechtseinschränkungen geführt hat, sauber und ausführlich zu dokumentieren.

Über den Inhalt des Telefonats zwischen den beiden SKBs gehen die Darstellungen allerdings weit auseinander. Der Bremer SKB erzählt dazu eine ganz andere Geschichte. Dies geht aus einer Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hervor:

„Zu den offiziellen Erkenntnismitteilungen finden regelhaft fernmündliche Gespräche zwischen den jeweiligen Fachdienststellen der für das Spiel zuständigen Polizeibehörden (Heim- und Auswärtsmannschaft) statt. In diesen Austauschen werden in bewährter Praxis verschiedenste Szenarien zum Verhalten, zur Anreise, zur Grundstimmung der Fans oder auch zum Abbrennen von Pyrotechnik aufgrund subjektiver Einschätzungen der Fachdienststellen ausgetauscht. Im Rahmen dieses telefonischen Austauschs hat ein szenekundiger Beamte der Polizei Bremen die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass durch die mit der Bahn anreisenden Ultragruppierungen etwaige mitgeführte Pyrotechnik gezündet werden könnte. Es gab jedoch keine konkreten Erkenntnisse hierzu, daher erfolgte auch keine Darstellung in der schriftlichen Erkenntnismitteilung.“

Antwort des Senats der Freien Hansestadt Bremen in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. September 2022

Demnach habe der Bremer SKB also nur eine allgemeine Sorge formuliert, dass es zu einem Einsatz von Pyro kommen könnte, aber gerade keine irgendwie polizeilich verwertbaren Erkenntnisse. Uns erscheint diese Version der Geschichte wesentlich plausibler als die Darstellung des Wolfsburger SKBs. In der Tat wäre anderenfalls nicht nachvollziehbar, warum etwaige konkrete Erkenntnisse weder von Bremer noch von Wolfsburger Seite schriftlich festgehalten wurden.

Abstraktes Erfahrungswissen vs. konkrete Erkenntnisse

Letztlich kann es aber dahingestellt bleiben, wer von den beiden SKBs die Unwahrheit sagt oder etwas ganz gehörig missverstanden hat. Denn selbst wenn man die Wolfsburger Version für wahr hielte und annähme, der Bremer SKB hätte am Telefon tatsächlich den Einsatz von Pyrotechnik als „sehr wahrscheinlich“ bezeichnet, würde das die Formulierung in der Wolfsburger Pressemitteilung nicht ansatzweise rechtfertigen. Bereits nach dem allgemeinen Sprachverständnis gemäß Duden stellt das keine konkrete Erkenntnis dar. Es ist weder „auf einen infrage stehenden Einzelfall bezogen“ noch „bestimmt und dabei präzise“.
Die erstgenannte Definition, also der Bezug auf einen Einzelfall, entspricht zudem auch der Verwendung des Begriffs „konkret“ im Polizeirecht. Ebenso wie die Differenzierung zwischen verschiedenen Wahrscheinlichkeitsgraden zählt es zum kleinen Einmaleins der Polizeiausbildung, dass man zwischen abstrakten und konkreten Gefahren unterscheiden muss. Viele Polizeimaßnahmen sind nur zur Abwehr konkreter Gefahren zulässig, manche andere Befugnisse stehen der Polizei nur bei abstrakten Gefahren zur Verfügung. Bezogen auf Erkenntnisse meint „abstrakt“ das, was nach allgemeiner Lebenserfahrung oder aufgrund fachkundiger Expertise typischerweise passieren wird. Von „konkreten Erkenntnissen“ kann man aus polizeilicher Sicht hingegen nur sprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bezogen auf den Einzelfall vorliegen. Jede*r, wirklich jede*r Polizist*in weiß das.
Wenn ein Szenekundiger Beamter kraft eigener Wassersuppe irgendetwas einfach für „sehr wahrscheinlich“ hält, ohne dies mit tatsächlichen Anhaltspunkten zu untermauern, ist das also bestenfalls abstraktes Erfahrungswissen. Auch das Abbrennen von Pyro im Bremer Gästeblock in Cottbus belegt nur den allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Werder-Fans ab und zu Pyrotechnik verwenden, sagt aber nichts über das konkrete Spiel in Wolfsburg aus.

Nach alledem wusste die Wolfsburger Polizei, dass sie über keinerlei Erkenntnisse verfügte, die konkret darauf hindeuteten, dass die Bremer Fanszene in Wolfsburg zünden würde. Trotzdem hat sie sich am Tag nach dem Spiel dafür entschieden, zur Rechtfertigung ihres rechtswidrigen Vorgehens den gegenteiligen Eindruck zu erwecken und die Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen.

Die Polizei Wolfsburg ist daher aufgerufen, ihre falsche Darstellung in der Pressemitteilung vom 7. August 2022 öffentlich zu widerrufen und Rechenschaft dafür abzulegen, dass sie die Öffentlichkeit getäuscht hat.

Nachtrag (01.09.2023): Erwartungsgemäß zeigt sich die Wolfsburger Polizei weiterhin uneinsichtig. In der heutigen Ausgabe der Braunschweiger Zeitung bestreitet die übergeordnete Polizeidirektion Braunschweig unsere Vorwürfe „nachdrücklich“, ohne sie freilich konkret zu widerlegen. Noch immer besteht sie darauf, „dass grundsätzlich die richtigen Durchsuchungsmaßnahmen getroffen wurden - mit Ausnahme der Kontrollstelle.“ Über die peinlichen Widersprüche zwischen den Wolfsburger SKBs und ihren Bremer Kollegen versucht sie den Mantel des Schweigens auszubreiten: „Zu den konkreten Informationsflüssen zwischen szenekundigen Beamten wird keine Auskunft gegeben.“ Am Ende des Artikels lässt es sich der Braunschweiger Polizeipräsident Pientka nicht nehmen, den schlechten Eindruck mit einer klassischen Nicht-Entschuldigung abzurunden: „Ich bedauere, dass Fans, die bei uns einem hochklassigen Fußballspiel beiwohnen wollten, sich unrechtmäßig behandelt gefühlt haben.“

 

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