„Berliner Polizei schießt weiter mit Kanonen auf Spatzen“
Am 23. Oktober 2022 kam es anlässlich des Auswärtsspiels des FC Schalke 04 bei Hertha BSC zu einem Vorfall, der im Juni 2023 zu einer Öffentlichkeitsfahndung führte. Den tatverdächtigen Schalke-Fans wurde schwerer Landfriedensbruch sowie Körperverletzungen, tätliche Angriffe und Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Die Fanhilfe Hertha BSC veröffentlichte zu der Öffentlichkeitsfahndung nun eine Stellungnahme mit dem Titel „Berliner Polizei schießt weiter mit Kanonen auf Spatzen“.
Faszination Fankurve veröffentlicht Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen grundsätzlich nicht. An mehreren Fällen aus der Vergangenheit, auch mit Fußballbezug, bei denen zu Unrecht nach Personen öffentlich gefahndet wurde, kann man sehen, wie zweifelhaft diese Methode sein kann. Die Auswirkungen auf das Leben eines jungen Menschen, dessen Bild fälschlicherweise veröffentlicht wurde, kann man wohl nur erahnen. Probleme beim Arbeitgeber oder im privaten Umfeld können folgen. So gab es in der Vergangenheit mehrere Fälle mit Fußball-Bezug, in denen zunächst öffentlich nach Fans gefahndet wurde, die Verfahren nach Identifizierung letztlich eingestellt wurden. (Faszination Fankurve, 15.07.2023)
Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Fanhilfe Hertha BSC:
Berliner Polizei schießt weiter mit Kanonen auf Spatzen
Immer häufiger greift die Berliner Polizei in den vergangenen Jahren auf das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung zurück, um vermeintliche Straftäter im Rahmen von Fußballspielen ausfindig zu machen. Mit diesem Vorgehen verliert sie endgültig jede Verhältnismäßigkeit in ihrer Ermittlungsarbeit.
Im Nachgang zum Heimspiel von Hertha BSC am 23. Oktober 2023 hat die Berliner Polizei vor Kurzem eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Auf den veröffentlichten Bildern sind mehrere Gästefans zu sehen, welche angeblich an Auseinandersetzungen mit der Polizei nach Ende des Spiels im Gästeblock beteiligt gewesen sein sollen.
Ganz grundsätzlich ist das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung ein sehr tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der bekannt gemachten Personen. Durch die Veröffentlichung der Fotos werden diese Personen als Straftäter gebrandmarkt, obwohl überhaupt nicht belegt ist, dass sie irgendetwas getan haben. Ebenso bleiben die Bilder von ihnen für immer im Internet verfügbar, was langfristig erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Personen hat. Denn eines ist klar: Sollte eine Person zu Unrecht im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung genannt sein, hilft ihr im Anschluss niemand mit den Folgen dieser klarzukommen.
Das nun dieses mehr als fragwürdige Fahndungsinstrument immer häufiger von der Berliner Polizei gegen Fußballfans eingesetzt wird, ist eine neue Eskalationsstufe. Haben bislang Dauerüberwachung am Spieltag, illegale und undurchsichtig Datenbanken, regelmäßig missachtete Betroffenenrechte bei Datenlöschungen, Hausbesuche, Gefährderansprachen am Arbeitsplatz und andere tägliche Gängelungen den Behörden noch ausgereicht, wird nun das nächste Werkzeug gegen Fußballfans eingesetzt, was eigentlich nur bei wirklich schwerwiegenden Straftaten genutzt wird. Und dies gerade, weil es einen so erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht in keiner Weise zu rechtfertigen. In dem genannten konkreten Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass der Polizeieinsatz im Gästeblock völlig überflüssig war. Denn mehreren Augenzeugen zufolge soll die Situation schon geklärt gewesen sein, bevor die Polizei den Block stürmte. Eine gründliche Aufarbeitung dieses Vorgangs wäre in vielfacher Hinsicht sinnvoller, als erneut Fußballfans an den öffentlichen Pranger zu stellen und damit zum wiederholten Male die dringend notwendige Verhältnismäßigkeit in der Ermittlungsarbeit vollkommen zu ignorieren.