Ermittlungen gegen Aue-Ultras wegen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung
Gegen Ultras des FC Erzgebirge Aue wird wegen des Verdachts der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Am heutigen Mittwoch waren deshalb fünf Personen von Durchsuchungen betroffen. Insgesamt führen Polizei und Staatsanwaltschaft 34 verdächtige Personen.
Die Ermittlungen richten sich gegen die Gruppierung „Starke Jugend“ aus der Fanszene des FC Erzgebirge Aue. Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen erklärten dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 129 Abs. 1 StGB hat die Soko Rex des Landeskriminalamts Sachsen am 31. Mai 2023 im Erzgebirge mehrere Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Beamten durchsuchten bei fünf Beschuldigten mehrere Objekte. Drei Beschuldigte wurden festgenommen. Den insgesamt 34 Beschuldigten im Alter von 17 bis 23 Jahren wird vorgeworfen, spätestens seit Februar 2022 als Gruppierung ‚Starke Jugend‘ eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Die „Starke Jugend" ist Bestandteil der Ultra-Gruppierung eines örtlichen Fußballvereins und setzt sich aus Ultras und Hooligans zusammen. Ziel der Gruppierung war nach den bisherigen Ermittlungen die Begehung von Gewalttaten, insbesondere Körperverletzungen und Raubdelikten gegen Anhänger anderer Fußballvereine als auch Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte als staatliche Repräsentanten. Seit 2022 wurden von der Gruppierung mehrere Straftaten des schweren Landfriedensbruchs sowie gefährliche Körperverletzungen und Raubdelikte begangen. Vier der fünf von den Exekutivmaßnahmen betroffenen Beschuldigten sind in der Vergangenheit auch mit rechtsextremistischen Straftaten, wie Volksverhetzung sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in Erscheinung getreten. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen dauern an.“
In der Soko Rex arbeiten 45 Ermittler mit dem Fokus auf rechts motivierte Straf- und Gewalttaten arbeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte im Januar 2015 im Prozess gegen Mitglieder der Hooligans Elbflorenz von Dynamo Dresden eine für Hooligans wegweisende Entscheidung. Hooliganschlägereien wertet der BGH demnach stets als Körperverletzung, unabhängig davon, wie viele Personen beteiligt sind. Der BGH bestätigte damals auch die Verurteilung von Hooligans wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das BGH-Urteil aus dem Jahr 2015 führte zu einer Auflösungswelle in der Hooliganszene. Aus Angst vor Repression lösten Hooligans ihre Gruppierungen, die teilweise mehrere Jahrzehnte alt waren, auf. Betroffen waren u.a. Gruppen in Bremen, Aachen, Hannover und München.
Auch gegen Fans der BSG Chemie Leipzig wurde knapp drei Jahre wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 Strafgesetzbuch ermittelt. Im Sommer 2018 wurden die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen mindestens 20 vermeintliche Ultras von Chemie Leipzig eingestellt. Wie die Ermittlungen gegen die FC Erzgebirge Aue-Fans enden, bleibt abzuwarten. (Faszination Fankurve, 31.05.2023)