Erfüllt die TSG Hoffenheim bald wieder die 50+1-Regel?
TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp will laut Informationen des Kicker seine Stimmenmehrheit an der TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH wieder an den Turn- und Sportgemeinschaft Hoffenheim 1899 e. V. zurückgeben. Damit wäre in Hoffenheim die 50+1-Regel wieder erfüllt.
Die Mehrheit der Kapitalanteile an der Fußball-Spielbetriebs GmbH sollen laut Informationen des Kickers trotzdem in den Händen von Hopp bleiben. Ein Investor darf laut DFL-Satzung bisher mehr als 50 Prozent der stimmberechtigen Anteile an einer ausgegliederten Profiabteilung halten, wenn er „den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat“. Seit dem 09. Februar 2015 gehörte Dietmar Hopp die Stimmenmehrheit in der Spielbetriebs GmbH der TSG Hoffenheim. Dies wurde damals von knapp 400 Mitgliedern einstimmig auf der Jahreshauptversammlung der TSG entschieden.
Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2021 auf Wunsch der DFL eine vorläufige Einschätzung zur 50+1-Regel, die im deutschen Profifußball den Einfluss von Investoren begrenzen soll, abgegeben. Die mit der 50+1-Regel verfolgten Ziele seien demnach kartellrechtlich unbedenklich. Für problematisch hielt das Bundeskartellamt hingegen die bisher gültigen Ausnahmeregelungen von der 50+1-Regel. Die DFL muss nun eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der 50+1-Regel für alle Vereine gewährleisten. Neben der TSG Hoffenheim machen aktuell auch Bayer 04 Leverkusen und der VfL Wolfsburg von der Ausnahmeregelung Gebrauch. (Faszination Fankurve, 01.03.2023)