„Nicht mehr als reiner Populismus“

Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen und stellvertretender Bundesvorsitzender, forderte die Vereine zur Aussprache von lebenslangen Stadionverboten auf. Kritik an den Forderungen des Polizeigewerkschafters kommt von den Fanhilfen.

Im Kölner Stadt-Anzeiger sprach der GdP-NRW-Vorsitzende von zunehmenden Grenzüberschreitungen. „Wenn sich nicht bald etwas ändert, dann könnte es Tote geben“, so Mertens gegenüber der Zeitung.

In Nizza kam es zu Auseinandersetzungen beider Fanlager.
In Nizza kam es zu Auseinandersetzungen beider Fanlager. Bild: coloniacs-ultra.com

Linda Röttig, Vorstand im Dachverband der Fanhilfen e. V. entgegnet: „Die deutschen Stadien sind, gemessen an der Zahl der Straftaten pro Besucher, viel sichere Orte als beispielsweise das Oktoberfest in München. Wenn Polizeigewerkschaften vor Toten oder bürgerkriegsähnlichen Zuständen warnen, dann ist das nicht mehr als reiner Populismus. Fußballfans als potentielle Gewalttäter unter Generalverdacht zu stellen, ist der falsche Weg. Der Anteil von Straftaten im Rahmen von Fußballspielen ist im Vergleich zu dem enormen Zuschaueraufkommen in den Stadien marginal.“

Der Polizeigewerkschafter Michael Mertens beklagt, dass die Polizei den Clubs nach Gewaltexzessen Namen von Beteiligten nennen würde, doch die Vereine darauf nicht reagieren. „Dabei müsste es jedes Mal ein lebenslanges Stadionverbot geben“, so Mertens gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger weiter.

„Wer lebenslange Stadionverbote fordert, der verkennt, dass es bereits sehr harte Regelungen des DFBs zur Vergabe von Stadionverboten gibt. Der Dachverband der Fanhilfen kritisiert die Vergabe von Stadionverboten, weil hiermit Fans doppelt bestraft werden. Sollte ein Fußballfan in einem Stadion straffällig werden, dann droht ihm eine Strafverfolgung durch die Polizei und zudem noch ein Stadionverbot. Diese doppelte Bestrafung ist ein absolutes No-Go“, widerspricht Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen e. V. dem Polizeigewerkschafter.

Laut DFB-Richtlinien zu einheitlichen Behandlungen von Stadionverboten ist ein bundesweites Stadionverbot in Deutschland immer befristet. Die maximale Dauer eines Stadionverbots beträgt demnach drei Jahre, bei wiederholt schweren Fällen dürfen es maximal fünf Jahre sein. Lebenslange Stadionverbote sehen die Richtlinien hingegen nicht vor. Die Vereine könnten höchstens lebenslang von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Personen somit länger ausschließen. Dies würde jedoch nur Heim- und keine Auswärtsspiele betreffen. (Faszination Fankurve, 23.09.2022)

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