Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe müssen 120 Tagessätzen zahlen

Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Fanprojekt Karlsruhe haben die betroffenen Mitarbeitenden des dortigen Fanprojekts Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten.

Hintergrund sind Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden wegen Ermittlungen gegen KSC-Ultras. Das Fanprojekt beruft sich auf die Schweigepflicht. (Faszination Fankurve, 15.03.2024)

"Staatsanwaltschaft KA: Hände weg vom Fanprojekt!"-Spruchband der KSC-Ultras in Nürnberg.
"Staatsanwaltschaft KA: Hände weg vom Fanprojekt!"-Spruchband der KSC-Ultras in Nürnberg. Bild: ULTRA1894.de

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit:

Pressemitteilung: Soziale Arbeit unter Druck

Soziale Arbeit unter Druck
Eingetroffene Strafbefehle im Fanprojekt Karlsruhe übertreffen alle Befürchtungen!


Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg*innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Dies erfolgte im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden des Fanprojekts, welche sich auf ihre Schweigepflicht bezogen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und somit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen. Die Folgen waren Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun Strafen in einer völlig verheerenden Dimension. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert. Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.

„Wir müssen hier von einer eklatanten Bedrohung der Sozialen Arbeit insgesamt sprechen“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des BfZ. „Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und ihr Desinteresse an dieser Thematik beenden, soll Soziale Arbeit weiterhin für die Gesellschaft wirksam sein.“ Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, ergänzt: „Bereits die Bestrafung der Kolleg*innen ist indiskutabel, die Höhe der Strafe skandalös! Wir stehen hinter den Mitarbeiter*innen des Fanprojekts und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.“

Die Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft aufgrund eines Pyrotechnik-Vorfalls im Oktober 2022 haben nun untragbare persönliche Auswirkungen für die Sozialarbeitenden im Fanprojekt. Die gelungene sozialarbeiterische Aufarbeitung der Folgen des Einsatzes von Pyro-Technik zwischen Geschädigten und Fanszene zeigt die Wirksamkeit der Tätigkeiten im Fanprojekt: Sie boten den geschützten Raum, um Aussprache, Verantwortungsübernahme und Entschuldigung möglich zu machen.

Der Zugriff auf diese sensiblen Informationen durch die Staatsanwaltschaft war für die Fanprojektler*innen keine Option, eine mögliche Schließung des Fanprojekts aufgrund von Vertrauensverlust eine realistische Folge. Die Alternative hieß, das besondere Vertrauensverhältnis -und damit die Arbeitsgrundlage für das Fanprojekt – zu schützen und zu schweigen, jedoch nun persönlich dafür die Konsequenzen tragen zu müssen.

Änderungen herbeiführen kann der Gesetzgeber. „Die ablehnende Haltung der Bundesregierung macht leider deutlich, dass die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit, die Dynamiken, welche Vorladungen und Ermittlungen auslösen sowie ihre dramatischen Auswirkungen für die Praxis auf politischer Ebene immer noch nicht verstanden wurden“, so Matthias Stein.

„Wir fordern das Justizministerium auf, sich endlich inhaltlich mit unserem Anliegen auseinanderzusetzen, anstatt immer wieder das überholte Verfassungsgerichtsurteil von 1972 zu bemühen“, ergänzt Georg Grohmann. Ein aktuell von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vorgelegtes Rechtsgutachten liefert hierfür konkrete Vorschläge, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit den zu schützenden Vertrauensverhältnissen der sozialarbeiterischen Praxis in Einklang gebracht werden können.

Abschließend betont Matthias Stein: „Wir können es uns überhaupt nicht erlauben, hier Ruhe zu geben, wir müssen uns und unsere Arbeit schützen.“ Das BfZ wird am kommenden Dienstag zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit (19.03.2024) eine Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin abhalten, um den Druck zu erhöhen und weiter Öffentlichkeit für die Problematik herzustellen. Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen des Anliegens sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen.



 

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