„Stadionverbote und Anzeigen für Zaunsitzen – Union Berlin kriminalisiert Werder-Fans“
Weil Fans von Werder Bremen beim Auswärtsspiel beim 1. FC Union Berlin am 27. Mai 2023 auf dem Zaun des Gästeblocks im Stadion an der Alten Försterei gesessen haben sollen, belegte Union Berlin die SVW-Fans mit lokalen Stadionverbote. Diese sollen bis ins Jahr 2026 gültig sein.
Die Grün-Weiße Hilfe aus der Fanszene von Werder Bremen kritisiert das Vorgehen von Union Berlin und fordert eine sofortige Aufhebung der Hausverbote, die auch für die Fanshops von Union Berlin gelten. „Dass gerade der 1. FC Union Berlin, der sich selbst oftmals als besonders fanfreundlich inszeniert, mit dieser Praxis auffällt, ist geradezu befremdlich“, stößt der Fanhilfe aus Bremen besonders negativ auf. (Faszination Fankurve, 14.03.2024)
Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Grün-Weißen Hilfe:
Stadionverbote und Anzeigen für Zaunsitzen – Union Berlin kriminalisiert Werder-Fans
Im Mai vergangenen Jahres spielte der SV Werder beim 1. FC Union in Berlin. Wie üblich saßen im Rahmen des Spiels unserer Mannschaft einzelne Personen aus der Fanszene auf dem Zaun des Gästeblocks, sei es um den Support zu koordinieren oder in emotionaler Reaktion auf das Spielgeschehen. Gegen mindestens 15 dieser Werder-Fans hat Union Berlin nach dem Spiel Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Bereits der Vorwurf ist völlig haltlos, denn es handelte sich um fantypisches Verhalten. Dennoch beschäftigt er derzeit die Berliner Justiz. Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Strafbefehle beantragt, über die dann verschiedene Richter*innen des Amtsgerichts entscheiden mussten. Mit zwei Ausnahmen wurden bisher alle Strafbefehle abgelehnt. Unbeirrt erhob die Staatsanwaltschaft hiergegen Beschwerde und musste sich nun bereits von mehreren Kammern des Landgerichts attestieren lassen, dass sie rechtlich völlig auf dem Holzweg ist:
„Das Amtsgericht Tiergarten ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte nicht widerrechtlich in ein befriedetes Besitztum eingedrungen ist. Die Befriedung selbst ist nicht Teil des befriedeten Besitztums und ein widerrechtliches Eindringen in den hinter dem Zaun liegenden Bereich wäre nur dann gegeben, wenn er beabsichtigt hätte, den Zaun zu übersteigen. Davon ist angesichts der Dauer, die er auf dem Zaun verweilt hat, nicht auszugehen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dem Angeschuldigten ein Übersteigen des Zauns, der ausweislich der in den Akten befindlichen Fotos nicht sehr hoch ist, problemlos möglich gewesen wäre.“
(Beschluss des Landgericht Berlin I vom 29. Februar 2024)
Leider hat sich der 1. FC Union nun auch noch dazu entschieden, gegen mehrere Betroffene Hausverbote für alle Union-eigenen Örtlichkeiten und Sportstätten zu verhängen, inkl. bspw. Fanshops. Bis zum 30. Juni 2026 sollen sie gelten. Dass die Richtlinien des DFB (§ 5 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2) für örtliche Stadionverbote eine Höchstdauer von lediglich zwölf Monaten vorsehen, scheint den Verein dabei nicht zu interessieren.
Dies ist wiedermal ein Beispiel für Repressionen gegenüber aktiven Fans durch Verbände und Vereine. Dass gerade der 1. FC Union Berlin, der sich selbst oftmals als besonders fanfreundlich inszeniert, mit dieser Praxis auffällt, ist geradezu befremdlich. Hierbei ist noch zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit regelmäßig zu ähnlichem Verhalten von Fans anderer Vereine im Stadion an der alten Försterei kam, Hausverbote aber nicht verhängt wurden.
Wir fordern daher die sofortige Rücknahme der Hausverbote durch Union Berlin und stehen den betroffenen Werder-Fans bei ihren weiteren Schritten zur Seite!