Präventive DNA-Abnahme bei BSG Chemie Leipzig-Fans war rechtswidrig

Das Landgericht Leipzig hat zwei Beschlüsse verabschiedet und damit entschieden, dass die präventive DNA-Abnahme bei BSG Chemie Leipzig-Fans durch die Polizei im Rahmen der Derbyermittlungen im Nachgang des 7. Mai 2022 klar rechtswidrig war. (Faszination Fankurve, 10.12.2022)

Am 7. Mai 2022 kam es beim Derby im Alfred-Kunze-Sportpark zu Auseinandersetzungen zwischen Chemie-Fans und der Polizei. Bild: Unterwegs in Sachen Fußball

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs BSG Chemie Leipzig e.V.:

PRESSEMITTEILUNG: DNA-ENTNAHME BEI CHEMIEFANS LAUT GERICHTSENTSCHEIDUNG RECHTSWIDRIG! ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG WEITER IN DER KRITIK.

Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs BSG Chemie Leipzig e.V. (9. Dezember 2022)
Chemie-Fans gehen juristisch gegen völlig überzogene Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft vor
Insbesondere DNA-Entnahmen zu präventiven Zwecken rechtswidrig
Landgericht kippt erste Beschlüsse der Leipziger Staatsanwaltschaft

Das Landgericht Leipzig hat mit zwei aktuellen Beschlüssen entschieden, dass die DNA-Abnahme zweier Fußballfans durch die Polizei im Rahmen der Derbyermittlungen klar rechtswidrig war. Die beiden Chemiefans sind im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zum Derby am 7. Mai 2022 ins Visier der Fahnder geraten. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Maßnahmen mussten sie präventiv ihre DNA abgeben. Die präventive DNA-Entnahme ist für die betroffene Person besonders gravierend, denn das gewonnene Profil wird nicht nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sondern für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert und bei allen möglichen Straftaten abgeglichen.

Im konkreten Fall sind beide Chemie-Fans mit der Hilfe ihrer Anwältinnen gegen den Beschluss und seinen Vollzug vorgegangen. Aus Sicht der Fans und ihrer Rechtsbeistände war die Entnahme unbegründet. Beide waren in der Vergangenheit weder besonders auffällig, noch liegen Anhaltspunkte vor, dass von ihnen derzeit eine besondere Gefahr ausgeht. Dieser Argumentation folgten nun auch die Richter:innen in Leipzig. Die DNA-Entnahme erfolgte auf Grundlage des § 81g StPO – also als präventive Speicherung für eventuelle zukünftige Straftaten. Da dies aber einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, ist die Entnahme nach § 81g StPO an hohe Hürden gebunden. Diese sah das Gericht nicht erfüllt an. Nur weil eine einmalige Begehung einer Straftat vorgeworfen wurde, kann man nicht darauf schließen, dass die beschuldigte Person in Zukunft weitere Straftaten begehen werde, urteilten die Richter:innen.

Miriam Feldmann, Sprecherin der Leipziger Fanhilfe kritisiert im Zuge der Landgerichts-Entscheidung vor allem die Leipziger Staatsanwaltschaft: »Der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt hat jedes Maß an juristischer Wirklichkeit verloren. Ganz offensichtlich treibt ihn ein problematischer Verfolgungseifer, der mit strafprozessualen Realitäten nichts mehr zu tun hat. Hier hat sich jemand ein politisches Feindbild erschaffen, hier agiert eine Staatsanwaltschaft mit Methoden, die man gemeinhin als unseriös bezeichnen kann.«

Bereits der den Derby-Auseinandersetzungen zugrundeliegende Polizeieinsatz am 7. Mai 2022 geriet zuletzt immer mehr in den Blick politischer Debatten. In zwei Kleinen Anfragen wurde der Einsatz bereits parlamentarisch im Sächsischen Landtag durch Abgeordnete hinterfragt. Kritisch wird auch die Öffentlichkeitsfahndung gesehen, mit der die Staatsanwaltschaft bis heute, u.a. mit dem MDR nach möglichen Straftätern sucht. Anfang dieser Woche problematisierte das investigative und bundesweite Medienportal »uebermedien« die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Presse. Letztere müsse sich kritischer mit den bisweilen haarigen Ermittlungsansätzen und Hintergründen auseinandersetzen, anstatt als alternative Pressestelle der Staatsanwaltschaft zu agieren.


Weitere Infos:
A. Reisin: Wenn Journalisten sich als Hilfssheriffs verstehen, https://uebermedien.de/79277/wenn-journalisten-sich-als-hilfssheriffs-verstehen/
Der Fall René Kindermann: oder wie sich der MDR als Pressestelle der Sächsischen Polizei bewirbt, http://www.rechtshilfe-chemie.de/?p=401
•E. Lopez. Das Spiel dauert nicht nur 90 Minuten, in: Kreuzer Stadtmagazin, 11/2022
•B. Schlehahn: Fanhilfen machen mobil, in: LVZ v. 8.12.2022,
https://www.lvz.de/sport/regional/fanhilfen-machen-mobil-gegen-willkuer-unverhaeltnismaessigkeit-
und-das-feindbild-fanHGWI5DWYOMHVWTGN2TRXVBJB44.html

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