Hausverbot gegen aktiven FC Bayern-Fan aufgehoben

Ein aktiver Fan des FC Bayern München wurde vor über zwei Jahren vom eigenen Verein wegen „Einbringens und Einsatzes“ des „Bayern-Amateure gegen Montagsspiele“-Transparents beim Heimspiel der FC Bayern-Amateure gegen den Halleschen FC am 17. Februar 2020 mit einem Hausverbot belegt.

Wegen dieser „Bayern-Amateure gegen Montagsspiele“-Botschaft am 17. Februar 2020 erhielt ein FC Bayern-Fan Hausverbot vom eigenen Verein.
Wegen dieser „Bayern-Amateure gegen Montagsspiele“-Botschaft am 17. Februar 2020 erhielt ein FC Bayern-Fan Hausverbot vom eigenen Verein. Bild: footballislife.blog

Der Club Nr. 12, Dachverband der aktiven Fans des FC Bayern, forderte damals die sofortige Aufhebung des Hausverbots. Beim Club Nr. 12 hatte man den Verdacht, dass das Hausverbot eigentlich wegen der anhaltenden Kritik der Gruppe Munich’s Red Pride am Sponsoring des FC Bayern München aus Katar ausgesprochen wurde. Der betroffene Fan sprach mehrere Wochen vor dem Hausverbot noch auf dem Podium bei der „Katar, Menschenrechte und der FC Bayern – Hand auf, Mund zu?“-Veranstaltung vom Club Nr. 12.

Nun wurde das Hausverbot seitens des FC Bayern aufgehoben, wie der Club Nr. 12 am heutigen Freitag öffentlich machte: „Servus Bayernfans, wir haben euch heute erfreuliche Neuigkeiten mitzuteilen: Das vor zwei Jahren ausgesprochene, absurde Hausverbot wegen des Banners ‚Bayern Amateure gegen Montagsspiele‘ wurde mittlerweile aufgehoben. Der FC Bayern hatte damals einem Fan für die Beteiligung beim Aufhängen des Spruchbandes ein Hausverbot ausgesprochen und damit jegliches Maß der Verhältnismäßigkeit vermissen lassen. In unserer Stellungnahme von damals haben wir die Aufhebung des Hausverbots gefordert. Wir freuen uns, dass das jetzt - leider erst nach zwei Jahren - passiert ist. Ein Hausverbot für Meinungsäußerungen ist für uns nicht zu akzeptieren. Meinungen zu Vereins- und Fanthemen müssen auch dann akzeptiert werden, wenn diese dem Vorstand und Präsidium nicht gefallen. Spruchbänder und öffentlich geäußerte Kritik seitens der Fans gehören zum Fußball dazu. Fans dürfen niemals ausgeschlossen werden, weil den Verantwortlichen deren Meinung nicht passt. Die von dem Fan eingereichte Klage gegen das Hausverbot ist jetzt hinfällig. Trotzdem sind Anwalts- & Gerichtskosten in Höhe von 1.743,91 € angefallen. Bei der Soli-Spendensammlung im Sommer 2020 ist ein Betrag in Höhe von 2.613,07 € zusammen gekommen. Wie angekündigt wird der Spendenüberschuss an das nepalesische Arbeiternetzwerk Shramik Sanjal gespendet, das sich u. a. in Katar um die Grundversorgung ausgebeuteter Wanderarbeiter kümmert und für die wir bereits bei unsere Podiumsdiskussion zu der Situation der Arbeiter in Katar im Januar 2020 gesammelt haben“, teilte der Club Nr. 12 dazu mit. (Faszination Fankurve, 08.04.2022)

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