Wegen Pyrostrafen: FCC ruft Bundesverfassungsgericht an

Nachdem der Bundesgerichtshof im November 2021 entschied, dass vom DFB gegen den FC Carl Zeiss Jena verhängte Geldstrafen wegen Pyrotechnik-Vorfällen keine Strafen im eigentlichen Sinne seien, rief der Regionalligist aus Thüringen bereits im Dezember fristgerecht das Bundesverfassungsgericht an.

Der FC Carl Zeiss Jena war der erste Verein in Deutschland, der wegen vom DFB verhängten Strafen für Pyroaktionen der eigenen Fans vor ein ordentliches Gericht zog. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied bereits im Juni 2020, dass das vom Ständigen Schiedsgericht der 3. Liga verhängte Urteil gegen FCC nicht aufzuheben sei. Doch der Verein gab nicht auf und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH gab am 04. November 2021 seine Entscheidung in dem Fall bekannt. Die Bestrafung des DFB für Pyroaktionen von Fans sei demnach in Ordnung, weil es keine Geldstrafe im eigentlichen Sinne sei, sondern eine Präventivmaßnahme, mit der zukünftige Vorfälle verhindert werden sollen.

Bengalische Fackel, Konfetti, Fahnen: Unter anderem für diese Pyroaktion musste der FCC eine Geldstrafe zahlen und ging bisher erfolglos dagegen vor.
Bengalische Fackel, Konfetti, Fahnen: Unter anderem für diese Pyroaktion musste der FCC eine Geldstrafe zahlen und ging bisher erfolglos dagegen vor. Bild: horda-azzuro.de

Doch für den FC Carl Zeiss Jena war der Rechtsstreit mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch nicht beendet, wie der Verein jetzt bekannt gab: „Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im November des vergangenen Jahres die Klage des FC Carl Zeiss Jena gegen das Verhängen von Strafen ohne eigenes Verschulden (z.B. Kollektivstrafen) abgewiesen hatte und somit der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weiterhin die Vereine bei Fehlverhalten tatsächlicher sowie angeblicher Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen darf, hat sich der FC Carl Zeiss Jena dazu entschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Begründet wurde das Urteil des BGH vom 4. November 2021 vorrangig damit, dass die vom DFB verhängten Geldzahlungen ‚keine strafähnliche Sanktion, sondern eine präventive Abgabe sei‘. Zuversicht mit Blick auf gerichtliche Hilfe durch das Bundesverfassungsgericht generiert der FCC aus den Umständen, dass der BGH in seiner Entscheidung anerkennt, ‚dass nulla poena sine culpa (keine Strafe ohne Schuld) Verfassungsrang zukommt‘ und der Rechtsstreit mit dem DFB über grundsätzliche Bedeutung verfügt“, begründete der FC Carl Zeiss Jena das eigene Vorgehen.

Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena erklärte dazu: „Wir hatten nach der Verkündung des BGH-Beschlusses im November gesagt, dass wir uns die Entscheidungsgründe ansehen und entscheiden, ob es wert ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Diese Frage haben wir für uns – vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des BGH, bei der wir nach gründlicher Prüfung mehrere Bruchstellen ausgemacht haben – mit Ja beantwortet. Die vom BGH getroffene Entscheidung verletzt den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten."


 

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