Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Böllerwerfer

Am 14. September 2019 detonierte beim rheinischen Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach kurz vor Abpfiff am Rande der Südkurve an der Ecke zur Haupttribüne ein lauter Böller. Dieser Böller wurde von einem einzelnen Fan, der weit abseits der aktiven Fanszene stand, in den Innenraum geworfen.

Die Ecke Südkurve/Haupttribüne des Müngersdorfer Stadion von außen.
Die Ecke Südkurve/Haupttribüne des Müngersdorfer Stadion von außen. Bild: Stadionwelt

Dort verletzte der in Deutschland nicht zugelassene Böller 21 Menschen, darunter vor allem Ordner und Fotografen. Die verletzten Personen erlitten Knalltraumata, Kopfschmerzen oder Hörminderungen. Im Stehplatzbereich der Südkurve wurde direkt danach eine 35 Jahre alte Person festgesetzt, die sich anschließend für den Böllerwurf verantworten musste.

Erstinstanzlich wurde der Böllerwerfer am 03. Dezember 2020 belangt. Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 21 rechtlich zusammentreffenden Fällen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. 

Der Verurteilte ging in Revision, doch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts. Die Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten steht für den Böllerwerfer nun fest. Hier geht es zur Entscheidung des BGH. (Faszination Fankurve, 19.02.2022)
 

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