25.000 Fans ab dem 04. März, volle Stadien ab dem 20. März
Bei der heutigen Bund-Länder-Konferenz wurden drei Öffnungsschritte geplant. Schritt 2 und 3 betrifft dabei auch „überregionale Großveranstaltungen (inklusive Sport)“. Ab dem 04. März 2022 sollen demnach wieder bis zu 25.000 Fans ins Stadion dürfen, bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent.
Vom 04. März bis zum 19. März gilt: „Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.“
In einem letzten Schritt sollen ab dem 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Damit wird dann auch wieder eine Vollauslastung der Stadien möglich sein. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. „Auch über den 19. März 2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen“, heißt es von der Bundesregierung zum Vorgehen ab dem 20. März 2022. (Faszination Fankurve, 16.02.2022)