Hopp zieht Strafanträge gegen BVB-Fans zurück
TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp hat die Strafanträge gegen drei Fans von Borussia Dortmund zurückgenommen. Das Landgericht Heidelberg stellte die Verfahren gegen die BVB-Fans deshalb ein. Zuvor wurde den BVB-Fans vorgeworfen, den TSG-Mäzen am 12. Mai 2018 beim Auswärtsspiel in Sinsheim beleidigt zu haben.
Eine große Anzahl an Fans im Gästebereich beteiligte sich damals an gegen Dietmar Hopp gerichteten Gesängen. Drei BVB-Fans mussten sich anschließend vorm Amtsgericht Sinsheim verantworten, wo sie wegen der Beleidigung von Hopp zu Geldstrafen in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt wurden (Faszination Fankurve berichtete).
In nächster Instanz war nun das Landgericht Heidelberg zuständig. Weil Hopp die Strafanträge zurücknahm und es sich bei Beleidigungen um Antragsdelikte handelt, wurden die Verfahren eingestellt.
Die Anwälte der BVB-Fans argumentierten vorm Amtsgericht Sinsheim vergeblich, dass beleidigende Gesänge in Fußballstadien üblich und als Teil der Fankultur akzeptiert seien. Den Rechtsanwälten der Fans war es damals nicht gelungen, Dietmar Hopp an einem der Verhandlungstage vor Gericht als Zeugen vorzuladen.
Der Vorwurf, dass die nun verurteilten BVB-Fans den TSG-Mäzen mit Gesängen als „Sohn einer Hure“ beleidigten, wurden durch hochauflösende Videokameras und die Tonspur eines Richtmikrofons gestützt. Durch die Verhandlung vorm Amtsgericht Sinsheim wurde öffentlich bekannt, dass im Rhein-Neckar-Stadion nicht nur Videokameras, sondern auch Richtmikrofone am Gästebereich zum Einsatz kamen. (Faszination Fankurve, 10.02.2022)